Willkommen in Spanien - Wir helfen Ihnen!
Willkommen in Spanien - Wir helfen Ihnen!

WELCHE STEUERN FALLEN FÜR MICH IN SPANIEN AN?

 

Sind Sie PRIVATPERSON oder möchten Sie als SELBSTSTÄNDIGE/R (AUTÓNOMO/A) arbeiten?

 

Wenn Sie eine Privatperson sind, leben Sie dauerhaft in Spanien, d.h. Sie sind RESIDENT oder wohnen Sie nicht dauerhaft in Spanien und sind somit NICHTRESIDENT ?

 

Haben Sie Einkünfte und Vermögen in veschiedenen Ländern?

 

Je nachdem, wie Sie eingeordnet werden, gelten unterschiedliche steuerliche Verpflichtungen für Sie.

 

 


WIR BERATEN SIE ÜBER IHRE VERPFLICHTUNGEN, AUCH IN BEZUG AUF DIE VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG!

 

 

RESIDENT

IN SPANIEN

 

NICHTRESIDENT

IN SPANIEN

 

SELBSTSTÄNDIG

IN SPANIEN/Autónomo/a*

 

Bedeutet:

Sie sind steuerlich in Spanien ansässig z.B. weil Sie mehr als 183 Tage im Jahr dort verbringen.

 

 

Bedeutet:

Sie haben Ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in Spanien, sondern in einem anderen Land, besitzen aber in Spanien z.B. eine Immobilie

 

Bedeutet:

Sie arbeiten in Spanien aber sind nicht angestellt. Z.B. Sie erstellen Webseiten für andere Unternehmen?

Verpflichtungen: Verpflichtungen: Verpflichtungen:

 

Einkommenssteuer

(Impuesto sobre la Renta de las personas físicas, IRPF)

 

Formular: 100


Sie versteuern Ihr weltweites Einkommen in Spanien (Ausnahmen sind im Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.)

 

Das bedeutet, dass Sie in der Regel Ihre Rente, Zinsen, Erlöse aus Hausverkäufen, Dividienden, Aktienverkäufe und ähnliches in Spanien versteuern müssen.

 

Frist:           APRIL - JUNI

Honorare:   Ab 150 Euro + Mwst

 

 

 

 

 

 

 

Nichtresidentensteuer

(Impuesto sobre la Renta de No-Residente, IRNR)

 

Formular: 210

 

Für Besitz: Jährliche Nichtresidentensteuererklärung für nicht vermietete Tage. Eigengebrauch.

 

Frist:            JAN-DEZ FOLGEJAHR

Honorare:    ab 75 Euro + Mwst/Person

 

Für Vermietung: Jährliche Nichtresidentensteuererklärung für Vermietung

 

Frist:            01-15 JAN FOLGEJAHR

Honorare:    ab 350 Euro + Mwst/Person

 

Bei Verkauf Einmalige Gewinn-Verluststeuererklärung bei Verkauf

 

Frist:            4 MONATE NACH VERKAUF

Honorare   ab 350 Euro + Mwst

  • Anmeldung der Tätigkeit beim Finanzamt
  • Anmeldung der Tätigkeit bei der Sozialverischerung
  • Monatliche Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
  • Einreichung der Quartalssteuererklärungen für Einkommenssteuer und Mehrwertsteuer
  • Jahressteuererklärungen und zusätzlich die Verpflichtungen siehe Resident in Spanien.

 

  • 20% Einkommenssteuer auf Ihre Einnahmen(-Ausgaben) müssen jedes Quartal an das Finanzamt vorausgezahlt werden. Die Gesamtabrechnung erfolgt im Folgejahr.

 

 

 

Information über Auslandsvermögen

(Declaración sobre bienes y derechos situados en el extranjero)

 

Formular: 720


Informationserklärung an das Finanzamt über Auslandsvermögen über 50.000 Euro. Bankkonten, Immobilien, Aktien etc

 

Frist:            JANUAR - MÄRZ

Honorare:    Ab 150 Euro + Mwst

In Ihrem Wohnsitz-bzw Residentenland

müssen Sie ebenfalls Ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen, können sich jedoch gegebenenfalls die in Spanien erhobene Steuer gemäss Doppelbesteuerungs-abkommen anrechnen lassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sie benötigen:

 

  • NIE – Número de Identificación al Extranjero- Ausländeridentifikationsnummer – Damit sind Sie beim Innenministerium   gemeldet.

 

  • NUSS/NAFF (Número de Seguridad Social) – Damit sind Sie bei der Sozialversicherung registriert, jedoch noch nicht für die Geschäftstätigkeit angemeldet.

Vermögenssteuer

(Impuesto sobre el Patrimomio)

 

Formular 714


Weltweites Vermögen. Je nach Comunidad Autónoma unterschiedlich.

 

Frist:           APRIL - JUNI

Honorare:   Ab 450 Euro + Mwst

 

 

 

 

 

 

Was brauchen wir von Ihnen:

 

  • Vollständiger Name und Nachname
  • Vollständige Wohnadresse in dem Land, indem Sie steuerlich ansässig sind.
  • Vollständige spanische Adresse
  • Geburtsdatum, Stadt, Land
  • Besitzanteil % an der Immobilie
  • Katasternummer
  • Katasterwert
  • Kopie des Ausweises und der NIE – Nummer. (bei Onlineeinreichung)
  • Spanische Kontonummer für die Abbuchung. (bei Onlineeinreichung)

 

Frist:         Je nach Formular unterschiedliche

                  Fristen

Honorare: Ab 70 Euro + Mwst/pro Monat für

                  Buchhaltung u. Steuer-

                  erklärungen

 

                  200** Euro + Mwst,

                  Anmeldungen und Information

                  über Rechnungsstellung und

                  Prozesse.

 

 

 

 

 

      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

* Derzeit nehmen wir keine S.L (GmbH) auf und bieten unseren Service ausschliesslich für Selbstständige – Autonomos/as an. Gerne beraten wir Sie jedoch, ob die Gründung einer S.L für Sie sinnvoll wäre.

 

** Aus Erfahrung wissen wir, dass insbesondere im ersten Jahr viele Fragen aufkommen, insbesondere für Ausländer. Da oft Kenntnisse der spanischen Prozesse, Sprache, Kultur und Ortsgegebenheiten fehlen, ist unsere Arbeit in dieser Phase deutlich umfangreicher. Aus diesem Grund berechnen wir neuderdings die Ertberatung und Anmeldung im ersten Jahr.

Grundsteuer (IBI - Impuesto sobre Bienes Inmuebles)

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, zahlen Sie Grundsteuer an die Gemeinde bezw. das Rathaus. Diese Grundsteuer ist eine lokale Steuer. Sobald Sie eine Lastschrift eingerichtet haben, wird die Steuer automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

 

Wir übernehmen gerne die Einrichtung der Lastschrift oder besorgen Ihnen die entsprechenden Zahlscheine. 

 

Honorar: ab 80 Euro+Mwst/Person

 

Anmeldung beim Finanzamt (Formular 030)

Mit dem Formular 030 können Sie sich beim Finanzamt (Agencia Tributaria, AEAT) an-, um- und abmelden


Sie können sich als Nicht-Resident anmelden, als Resident ummelden oder Ihre Adresse im Ausland angeben. Zudem haben Sie die Möglichkeit, eine Email-Adresse und Telefonnummmer zu hinterlegen, damit Sie benachrichtigt werden, wenn Post vom Finanzamt eintrifft. So verpassen Sie keine wichtigen Schreiben.

 

Wir übernehmen gerne Ihre Anmeldung und Ummeldung.

 

Honorar : 60,00 Euro + Mwst. /Person

Ansässigkeitsbescheinigung


Haben Sie Einkommen oder Vermögen in verschiedenen Ländern und brauchen für ein Land eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung (Certificado de Residencia Fiscal). 

 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beschaffung dieses Dokuments beim Finanzamt. 

 

Honorar : 120,00 Euro + Mwst. /Person