Willkommen in Spanien - Wir helfen Ihnen!
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ERBEN ODER VERERBEN - PLANEN SIE DEN NACHLASS

 

Planen Sie Ihren NACHLASS!


Es gibt einen Unterschied ob Sie in Spanien wohnhaft sind, also Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben und somit RESIDENT sind, oder ob Sie in Spanien nicht wohnhaft sind, aber eine Immobilie oder Vermögen in Spanien besitzen, also NICHTRESIDENT sind.


Wichtig ist, dass Sie, unabhängig vom angewendeten Erbrecht, in Spanien immer Ihre ERBSCHAFTSANNAHME und STEUERVERPFLICHTUNGEN erfüllen müssen, für alles, was Sie auf spanischem Boden erwerben- sei es als Resident oder Nicht-Resident.

 

In manchen Fällen fällt keine Erbschaftssteuer an, jedoch müssen die formellen Verpflichtungen zur Erbschaftsannahme und die Einreichung der Steuerformulare dennoch erfüllt werden.

 

Bitte beachten Sie, dass es in Bezug auf die Erbschaftssteuer regelmässig Änderungen geben kann.

 

RESIDENTE IN SPANIEN

 

NICHTRESIDENTE IN SPANIEN ABER VERMÖGEN DORT?

 

Sie wohnen in Spanien permanent? d.h. Sie haben Ihren Lebensmittelpunkt in Spanien. Z.B. Weil Sie sich mehr als 183 Tage hier aufhalten?

 

Sie wohnen nicht permanent (z.B. 183 Tage) in Spanien, weil Sie z.B. Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und dort Ihre Einkommenssteuererklärung einreichen. Sie haben aber Vermögen in Spanien, z.B. Eine Immobilie
Wenn Sie z.b. als Deutscher in Spanien residieren, können Sie seit Inkrafttreten der europäischen Erbrechtsverordnung 2015 wählen, ob das spanische oder das deutsche Erbrecht Anwendung finden soll. Wenn Sie sich für das deutsche Erbrecht entscheiden, ist auf jeden Fall ein Testament erforderlich. Das Erbrecht Ihres Wohnsitzlandes wird angewendet. Dennoch sind Sie verpflichtet, auf spanischem Boden die Anforderungen zur Erbschaftsannahme und Steuernzahlungen auf das Vermögen in Spanien zu erfüllen.

Unterscheiden Sie Erbrecht, Erbschaftsannahme und Erbschaftssteuer!

 

 

 

TESTAMENT JA ODER NEIN?


Wir empfehlen die Erstellung eines notariellen Testaments, insbesondere wenn Sie bestimmte Personen besonders begünstigen möchten.

 

Ohne Testament wird Ihr Nachlass gemäss den gesetzlichen Regelungen vererbt. Das bedeutet: Wenn Sie Resident sind, nach spanischem Recht, wenn Sie Nicht-Resident sind, nach dem Recht Ihres Wohnsitzlandes.
 

Ein handschriftliches Testament kann ebenfalls rechtsgültig sein, allerdings müssen dabei bestimmte Formvorschriften eingehalten werden. Werden diese Vorschriften nicht exakt befolgt, kann das Testament ungültig werden.


In Spanien ist ein Testament besonders dann sinnvoll, wenn Sie festlegen möchten, ob nach z.B. deutschem oder spanischem Erbrecht vererbt werden soll (nur bei Residenten) oder um Ihren Erben die Formalitäten zu erleichtern. In einigen Fällen kann der deutsche Erbschein entfallen. Es ist jedoch keine Möglichkeit, den gesetzlichen Pflichtteil der Erben zu umgehen. In der Praxis wird oft trotz Testament, dennoch der Erbschein angefordert.

 

Sowohl nach spanischem als auch nach deutschem Recht besteht Testierfreiheit, allerdings mit der Einschränkung durch einen festgelegten Pflichtteil. Dieser Pflichtteil kann nicht entzogen werden, auch nicht durch ein spanisches Testament. In Spanien beträgt der Pflichtanteil der Kinder, wenn kein Testament vorhanden ist, beispielsweise zwei Drittel des Nachlasses.


Gerne informieren wir Sie weiter und planen gemeinsam mit Ihnen.

 

 

 

 

HABEN SIE EINE IMMOBILIE GEERBT?

UNSERE SERVICE IN BEZUG AUF ERBEN UND VERERBEN IN SPANIEN

 

  • Beratung in Bezug auf Schenkung oder Erbschaft

 

  • Testamenterstellung und Nachlassplanung. Begleitung zum Notar.

 

  • Beratung und Berechnung der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer.

 

  • Abwicklung der gesamten Erbschaftsannahme.

 

  • Begleitung zur Bank, um die nötigen Dokumente zu erhalten

 

  • Besorgung der NIE für die Erben

 

  • Begleitung zum Notar für die Erbschaftsannahme

 

  • Abwicklung aller erforderlichen Verwaltungstätigkeiten

 

  • Abwicklung der Erbschaftssteuer

 

  • Einschreibung der Immobilie im Grundbuchamt, Ummeldung bei den Versorgern, Grundsteuer etc.

 

  • Organisation von Übersetzungen durch vereidigten Übersetzer